Hallo zusammen,
ich plane gerade die Installation einer Split-Klimaanlage mit R290 und beschäftige mich intensiv mit den regulatorischen Anforderungen. Bei meinen Recherchen zum Thema Dichtheitsprüfung bin ich auf unterschiedliche Aussagen gestoßen: Die einen sagen, das ist eine zwingende Pflicht vor der Erstinbetriebnahme, andere meinen, das ist nur bei bestimmten Kältemitteln oder Anlagengrößen relevant.
Mein spezifisches Anliegen: Wenn ich eine R290-Anlage (natürliches Kältemittel, niedriger GWP) mit einem Fachbetrieb installiere, ist die Dichtheitsprüfung dann rechtlich bindend vorgeschrieben oder hängt das von der F-Gase-Verordnung und der Anlagekapazität ab? Welche Normen sind hier relevant – DIN EN 13 449 oder gibt es neuere Standards?
Ich will die Installation nicht billig machen, sondern sichergehen, dass meine Investition in ein umweltfreundliches System auch sauber durchgeführt wird. Gibt es Unterschiede zwischen R290 und konventionelleren Kältemitteln bei dieser Prüfung?
Danke für belastbare Antworten!
Kurz gesagt: ja, Pflicht. Vergiss nicht, dass auch die Wartungsunterlagen später wichtig sind – da brauchst du einen Nachweis der korrekten Inbetriebnahme.
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