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Klimaanlage selbst warten: Was ist erlaubt?

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Bernd47
Beiträge: 14
Themenstarter
(@bernd47)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#74]

Moin zusammen,

jetzt wo der Sommer wieder richtig loslegt und die Anlagen auf Hochtouren laufen, kommen bei mir die jährlichen Wartungsfragen auf. Ich bin seit gut 20 Jahren in der Gebäudetechnik tätig und mache für mich und einige Bekannte regelmäßig kleinere Wartungsarbeiten an Split-Klimaanlagen. Trotzdem frage ich mich immer wieder, wo genau die rechtliche und technische Grenze liegt – besonders für Leute ohne Kälteschein.

Folgendes mache ich selbst ohne Bedenken: Innenfilter reinigen, Lamellen prüfen, Kondensatablauf kontrollieren, Außengerät von Schmutz und Bewuchs befreien, Befestigungen nachziehen. Das ist aus meiner Sicht klares Laienterritorium, kein Eingriff ins Kältemittelsystem.

Aber was ist mit der Überprüfung von Drücken und Kältemittelfüllstand? Da kommt man ja ohne geeignetes Messequipment und – soweit ich weiß – ohne entsprechende Zertifizierung eigentlich nicht ran. Zumindest sobald man irgendwie am geschlossenen Kältemittelkreis arbeitet oder diesen öffnet, ist man in der EU rechtlich im F-Gas-Bereich und braucht einen Sachkundenachweis.

Frage an die Runde: Was macht ihr konkret selbst, was gebt ihr ab? Gibt es Bereiche, die ich noch übersehe? Und falls jemand weiß, ob sich die Regelungen bezüglich der regelmäßigen Sichtprüfung auf Dichtheit in den letzten Jahren geändert haben – her damit. Gerade für Anlagen mit mehr als 5 Tonnen CO2-Äquivalent Füllmenge bin ich mir nicht sicher, ob da mittlerweile strengere Intervalle gelten.

Bernd


4 Antworten
T.Bergmann
Beiträge: 26
(@t-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hi Bernd,

danke für den Beitrag, das ist genau das Thema das mich auch gerade umtreibt. Ich hab mir ja erst kürzlich meine erste Split-Anlage anschaffen lassen und hab mich schon in dem Thread Split-Klimaanlage: Was kann ich bei der Montage selbst machen? mit der Frage beschäftigt, was ich selbst übernehmen darf.

Filter reinigen hab ich mittlerweile drauf, das ist wirklich kein Hexenwerk. Aber bei allem was Richtung Kältemittelkreis geht, bin ich total raus – ich hab weder das Werkzeug noch das Wissen dafür. Der Installateur hat mir gesagt, solange ich nichts öffne und nur an der Luft- und Gehäuseseite hantiere, ist das okay.

Mich würde interessieren: Gibt es eine einfache Checkliste was für absolute Einsteiger realistisch selbst machbar ist? Ich will nichts falsch machen und vor allem die Garantie nicht riskieren.


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Markus-Dreher
Beiträge: 32
(@markus-dreher)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Aus Smart-Home-Perspektive ergänze ich mal: Wenn ihr eure Anlage eh regelmäßig inspiziert, lohnt sich ein Energie-Monitoring parallel dazu. Ich überwache meine Daikin-Anlage über MQTT und kann am Leistungsverlauf erkennen, wann was nicht stimmt – z.B. wenn der COP über mehrere Tage schleichend schlechter wird, deutet das oft auf verschmutzte Filter oder beginnende Kältemittelprobleme hin, lange bevor irgendein Fehlercode auftaucht. Das ersetzt keine Fachinspektion, gibt aber einen guten Hinweis wann man einen Techniker rufen sollte. Und für die erlaubten Teile der Wartung (Filter, Außengerät) hab ich mir feste Erinnerungen im Automationssystem hinterlegt – einfach nach Betriebsstunden statt nach Kalender.


Antwort
Markus_K_1978
Beiträge: 39
(@markus_k_1978)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Die F-Gas-Verordnung ist da eigentlich recht eindeutig, auch wenn viele das gern kleinreden. Sobald du irgendwie am geschlossenen Kältemittelkreis tätig wirst – und dazu zählt schon das Anschließen von Manometern – brauchst du die Sachkundebescheinigung nach EU-Verordnung 2015/2067. Punkt.

Was mich bei deiner Frage aber etwas wundert: Du bist 20 Jahre in der Gebäudetechnik und hast keinen Kälteschein? Das frag ich jetzt nicht als Angriff, ich verstehe das durchaus – der Schein ist historisch oft nur von reinen Kältetechnikern gemacht worden, nicht von SHK-Leuten oder Elektrikern, auch wenn die jahrelang indirekt mit Klimaanlagen zu tun hatten.

Zur Dichtheitsprüfpflicht: Ja, seit der überarbeiteten F-Gas-Verordnung gibt es verschärfte Intervalle. Ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent (also grob ab ~1,5 kg R32 oder ~1,1 kg R410A) gilt die jährliche Pflichtprüfung. Bei größeren Anlagen sogar alle 6 Monate. Das ist für typische Haushalts-Splits oft noch knapp darunter, aber bei kleinen Gewerbe-Anlagen wirds schnell relevant.


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KlausReinhardt
Beiträge: 53
(@klausreinhardt)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich hab mir zu dem Thema auch schon einiges rausgesucht, weil ich generell ungern auf pauschale Aussagen vertraue. Die rechtliche Lage zur Selbstwartung ist tatsächlich weniger klar als viele Fachbetriebe einem weismachen wollen – zumindest was die reine Sichtprüfung und mechanische Wartung ohne Kältemittelberührung angeht.

Die EU-Verordnung 517/2014 (F-Gase) und die 2015/2067 regeln Tätigkeiten am Kältemittelkreis. Was aber ausdrücklich *nicht* darunter fällt: Reinigung von Filtern, Kondensatwannen, Außengerät, Überprüfung von Befestigungen, Sichtprüfung auf offensichtliche mechanische Schäden. Das ist klar erlaubt ohne jeden Schein.

Was ich als echte Grauzone sehe: Wenn man Manometeranschlüsse öffnet 'nur zum Ablesen' ohne Kältemittel zu entnehmen. Da argumentieren manche Techniker, es sei erlaubt, andere sagen nein. Ich würde da ohne Schein die Finger von lassen – nicht weil es faktisch gefährlich ist, sondern weil du im Schadensfall versicherungstechnisch schlecht dastehst.

Hatte das Thema schon beim Inbetriebnahme-Thread angesprochen: Inbetriebnahme Split-Anlage: Welche Schritte darf ich selbst prüfen? – da gabs ähnliche Diskussionen.


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