Hallo zusammen,
ich habe seit letztem Herbst eine Split-Klimaanlage und seit diesem Juni läuft das Außengerät natürlich auf Hochtouren. Jetzt war mein Nachbar gestern Abend an der Tür und hat sich beschwert, das Gerät würde ihn nachts beim Schlafen stören. Ich war ehrlich gesagt etwas überrascht, weil ich beim Kauf extra auf die Lautstärkeangabe im Datenblatt geachtet habe – da stand 52 dB, was mir eigentlich akzeptabel vorkam.
Jetzt habe ich mal ein bisschen recherchiert und festgestellt, dass es da wohl zwei verschiedene Angaben gibt: Schalldruck und Schallleistung. Ich muss zugeben, ich blicke da nicht wirklich durch. Im Datenblatt meines Geräts steht beides, einmal 52 dB(A) und einmal 63 dB(A), und ich weiß nicht welche Zahl für meinen Nachbarn und auch für eventuelle behördliche Beschwerden eigentlich relevant ist.
Kann mir jemand erklären was der technische Unterschied zwischen den beiden Werten ist? Wie wird das jeweils gemessen, in welcher Entfernung zum Gerät und was sagen die Werte über die tatsächliche Lautstärke aus, die beim Nachbarn ankommt? Und welche Zahl zählt, wenn es zum Streit mit dem Nachbarn kommt oder wenn das Ordnungsamt misst?
Das Außengerät steht übrigens auf der Terrasse, vielleicht 4-5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Würde mich über sachkundige Antworten sehr freuen.
Gruß, Klaus
Hi Klaus, das ist tatsächlich einer der häufigsten Stolpersteine beim Thema Klimaanlagen-Lärm – ich hab das selbst schon mehrfach erlebt und auch in anderen Threads hier diskutiert, z.B. bei Außengerät Balkon – Nachbar beschwert sich, welche Modelle unter 55 dB?.
Also kurz erklärt: Der **Schallleistungspegel (LWA)** ist eine physikalische Kenngröße des Geräts selbst – der beschreibt quasi die gesamte abgestrahlte Schallenergie, unabhängig vom Abstand. Das ist die höhere Zahl bei dir, die 63 dB(A). Die wird unter Laborbedingungen nach Norm gemessen und dient hauptsächlich dem Vergleich zwischen Geräten.
Der **Schalldruckpegel (LPA)** dagegen ist das, was tatsächlich an einem bestimmten Punkt ankommt – typischerweise in 1 Meter Abstand vorm Gerät, manchmal auch in 5 oder 10 Metern je nach Norm. Das sind deine 52 dB(A).
Für deinen Nachbarn und vor allem fürs Ordnungsamt zählt der Schalldruckpegel an der Immissionsort – also an der Grundstücksgrenze oder am Fenster des Nachbarn. Und da gelten die Richtwerte der TA Lärm: nachts (22-6 Uhr) in reinen Wohngebieten maximal 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A). Das klingt wenig, ist es auch.
Bei 4-5 Metern Abstand zur Grenze und 52 dB(A) in 1 Meter Entfernung vom Gerät kann der Pegel an der Grenze schon leicht über 40 dB liegen, je nach Reflexionen durch Mauern, Hauswände usw. Ein einfaches Schallpegelmessgerät (gibts günstig) hilft dir erstmal grob einzuschätzen wo du stehst, bevor das Ordnungsamt kommt.